In unserer Kanzlei erfolgt die Honorarverrechnung entweder
– auf Basis des Rechtsanwaltstarifgesetzes (RATG) oder der allgemeinen Honorarkriterien (AHK) oder
– auf Stundenbasis oder
– aufgrund einer vereinbarten Honorarpauschale
Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, vereinbaren wir mit Ihnen im Falle der Beauftragung unserer Kanzlei im Rahmen des kostenlosen Erstgesprächs die Art der Honorarverrechnung, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, zu erwartende Kosten abschätzen zu können.